Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dr. Lutz PelkenDer GolferCoach
Stand: März 2021
§ 1 Allgemeines
(1) Dr. Lutz Pelken (im Folgenden bezeichnet als der »GolferCoach«) bietet Dienstleistungen im Bereich des Coachings für Golfspieler, Golfvereine und andere interessierte natürliche und juristische Personen (im Folgenden zusammenfassend bezeichnet als »Auftraggeber«) an. Die Leistungen des GolferCoaches werden gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durchgeführt. Die AGB gelten mit der Beauftragung als vom Auftraggeber angenommen, sofern dieser nicht unverzüglich widerspricht. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen sind für den GolferCoach nur dann verbindlich, wenn er sie schriftlich bestätigt hat. Insbesondere verpflichten Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers den GolferCoach auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
(2) Ein Auftraggeber kann die mit dem GolferCoach vertraglich vereinbarten Leistungen persönlich entgegennehmen. Alternativ kann er schriftlich eine andere geeignete Person oder Personengruppe benennen, die die vertraglich vereinbarten Leistungen an seiner Statt in Anspruch nimmt. Auch im Fall nach Satz 2 bleibt der Auftraggeber Vertragspartner des GolferCoaches, es sei denn, anderslautende Vereinbarungen werden schriftlich zwischen dem Auftraggeber, dem Teilnehmer und dem GolferCoach getroffen, wodurch der Teilnehmer zum Auftraggeber wird.
(3) Ein vom GolferCoach mit einem Auftraggeber geschlossener Vertrag ist ein Dienstvertrag. Somit ist die Erbringung der vereinbarten Leistung, nicht aber die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges Gegenstand dieses Vertrages. Hiervon abweichende vertragliche Regelungen sind möglich, bedürfen aber der Schriftform im Sinne des Abs. 1 S. 4.
§ 2 Leistungsangebote und Vertragsschluss
(1) Die Angebote des GolferCoach zur Erbringung von Dienstleistungen im Sinne des § 1 Abs. 1 sind freibleibend, Änderungen sind vorbehalten. In diesem Sinne stellen die Inhalte auf der Webseite eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Die Abgabe eines solchen Angebots kann durch den Auftraggeber schriftlich (Dr. Lutz Pelken, Sommerstraße 16, 35043 Marburg), per E-Mail (kurse@DerGolferCoach.de), telefonisch (0176 837052969) oder online (www.DerGolferCoach.de/kontakt) erfolgen.
(2) Die Angebote im Sinne des Abs. 1 werden vom GolferCoach in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Mit der schriftlichen Bestätigung des Angebotes durch den GolferCoach wird dem Auftraggeber ein Coachingvertrag inklusive Leistungsbeschreibung zugesandt. Maßgeblich für die Teilnahme an einem bestimmten Kursangebot ist der Zeitpunkt des Eingangs des vom Auftraggeber unterzeichneten Coachingvertrages beim GolferCoach, da die Teilnehmerzahlen im Interesse einer erfolgreichen Veranstaltung begrenzt sind. Ein verbindlicher Vertragsabschluss kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Coachingvertrages durch den GolferCoach zustande. Diese Bestätigung steht immer unter dem Vorbehalt, dass die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl der jeweiligen Veranstaltung erreicht wird.
(3) Ein Anspruch auf einen Vertragsabschluss besteht für den Auftraggeber nicht. Über die Ablehnung seines Angebotes oder das Nichtzustandekommen eines bereits bestätigten Kurses mangels ausreichender Teilnehmerzahl wird der Auftraggeber schriftlich informiert. Der GolferCoach behält sich vor, Anmeldungen oder Angebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 3 Honorare, Zahlungsbedingungen und Kündigung
(1) Für die Dienstleistungen des GolferCoaches werden die vertraglich vereinbarten Honorare berechnet. Grundlage hierfür sind die im Internet (www.DerGolferCoach/coaching-honorar) veröffentlichten Honorare des GolferCoaches. Nebenkosten, wie Raummieten, Reise- und Übernachtungskosten, etc., werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt, sofern keine abweichende schriftliche Regelung zwischen Auftraggeber und GolferCoach getroffen wurde.
(2) Die Zahlung der Honorare ist sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Werden Leistungen vereinbart, die in einer einzelnen Coaching-Sitzung erbracht werden sollen, ist das Honorar vollständig vor der Sitzung zu entrichten. Wurde die Erbringung der Leistungen des GolferCoaches im Rahmen mehrerer Sitzungen vereinbart, ist ein Drittel des Gesamthonorars vor der ersten Sitzung zu entrichten, das Resthonrar nach gesonderter Rechnungsstellung, welche nicht vor der vorletzten vereinbarten Sitzung erfolgt.
(3) Eine über § 3 Abs. 2 S. 2 hinausgehende Ratenzahlung ist möglich, bedarf aber der Schriftform im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 4. Die Vereinbarung einer Ratenzahlung bedeutet nicht, dass Coaching-Pakete oder andere Dienstleistungen nur teilweise gebucht werden können. Auch eine Teilkündigung/Stornierung eines schriftlich vereinbarten Gesamtangebots ist nicht möglich.
(4) Der Auftraggeber gelangt nach Fälligkeit von Zahlungen durch Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung oder gleichwertiger Zahlungsaufstellung in Zahlungsverzug, unabhängig vom Verzugseintritt nach § 286, Abs. 2 BGB. Bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber und/oder der/die von ihm benannte(n) Teilnehmer bis zur Zahlung kein Recht auf Erbringung weiterer Leistungen oder Teilnahme an Veranstaltungen. Sofern Ratenzahlung vereinbart wurde und der Auftraggeber in Zahlungsverzug gerät, ist der GolferCoach berechtigt, die Ratenzahlungsvereinbarung einseitig zu kündigen, so dass der vollständige Restbetrag sofort fällig wird.
(5) Während des Zahlungsverzuges ist der GolferCoach berechtigt, Verzugszinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, sofern es sich bei dem Auftraggeber um eine natürliche Person handelt, und von acht Prozentpunkten über dem Basissatz, , sofern es sich bei dem Auftraggeber um eine juristische Person handelt, geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
§ 4 Terminvereinbarung und Absage von Terminen
(1) Die Termine für Einzelsitzungen werden zwischen dem GolferCoach und dem oder den Auftraggeber(n) nach beiderseitiger Verfügbarkeit und basierend auf dem Kalender des GolferCoaches vereinbart. Die Termine für Leistungen, die im Rahmen mehrerer Sitzungen erbracht werden, werden im Rahmen des Coachingvertrages vollständig festgelegt.
(2) Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung ist beim Einzelcoaching bis spätestens 48 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins kostenfrei möglich; erfolgte die Absage später, aber bis 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins, sind 50 Prozent der vereinbarten Honorars zu entrichten; bei späterer Absage oder Nichterscheinen ist das vollständige Honorar zu entrichten. Eine Terminverschiebung oder eine Absage unter den in Satz 2 genannten Bedingungen ist bei einem Gruppencoaching nur dann möglich, wenn alle betroffenen Auftraggeber schriftlich zustimmen. Ist es einem Teilnehmer nicht möglich, an einer Gruppensitzung teilzunehmen, wird um vorherige Absage gebeten; in diesem Fall kann abhängig von der Verfügbarkeit vom GolferCoach die Teilnahme an einer äquivalenten Gruppensitzung in einem anderen Kurs angeboten werden. Auch ist bei Verfügbarkeit die Buchung eines ersatzweisen Einzelcoachings möglich; sollen hierfür Sonderkonditionen beim Honorar gelten, müssen diese vorab im Coachingvertrag geregelt worden sein.
(3) Der GolferCoach behält sich vor, vereinbarte Termine ohne Angabe von Gründen abzusagen oder zu verschieben, wenn dies aus unvorhergesehenen privaten Gründen oder bei höherer Gewalt nötig ist. In diesem Fall wird der GolferCoach die Teilnehmer schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Sofern für ein Einzelcoaching kein Ersatztermin zwischen Teilnehmer und GolferCoach vereinbart werden kann, werden hierfür bereits geleistete Zahlungen vollumfänglich zurückerstattet. Ein Ersatztermin für ein Gruppencoaching wird vom GolferCoach mindestens 14 Kalendertage im Voraus bekanntgegeben, sofern nicht im Konsens mit allen Teilnehmern ein anderweitiger Ersatztermin gefunden werden kann. Weitergehende Ersatzansprüche können seitens der Auftraggeber und/oder Teilnehmer nicht gestellt werden.
(4) Die vertraglich vereinbarte Anzahl an Coachingstunden sind innerhalb von zwölf Monaten wahrzunehmen; erfolgt dies nicht, erlischt der Anspruch auf die Dienstleistung. Diese Regelungen gelten nicht, sofern vertraglich Leistungen vereinbart werden, die auf mehr als zwölf Monate ausgelegt sind.
§ 5 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Im Rahmen des Coachings stellt der GolferCoach den Auftraggebern und/oder Teilnehmern Arbeitsblätter, gegebenenfalls auch Audio- und/oder Videodateien (im Folgenden zusammenfassend bezeichnet als »Unterlagen«) zur Verfügung. Alle an die Auftraggeber und/oder Teilnehmer übermittelten Unterlagen sind zum persönlichen Gebrauch der Teilnehmer bestimmt und in dem vereinbarten Honorar enthalten.
(2) Das Urheberrecht an den Konzepten des Coachings, sowie an den Unterlagen liegt allein beim GolferCoach. Dem Auftraggeber oder dem Teilnehmer ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung des GolferCoaches ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung oder Weitervermittlung, auch auszugsweise, ist kann zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.
(3) Ein Audio- oder Videomitschnitt des Coachings ist ohne das schriftliche Einverständnis des GolferCoaches nicht gestattet. Im Falle einer solchen Zustimmung gilt diese grundsätzlich nur für den persönlichen Gebrauch des Teilnehmers. Eine Veröffentlichung oder Weitergabe eines genehmigten Mitschnitts, auch auszugsweise, bedarf eines gesonderten schriftlichen Einverständnisses des GolferCoaches.
(4) Die Teilnahme an den Angeboten des GolferCoaches dient der persönlichen Weiterentwicklung der Teilnehmer. Weder Auftraggeber noch Teilnehmer sind daher berechtigt, die vermittelten Inhalte in eigenen Seminaren weiterzugeben.
(5) Die Verletzung der Regelungen der Absätze 1 bis 4 führt zu Schadensersatz- und Unterlassungspflichten und kann strafrechtlich verfolgt werden.
§ 6 Haftung
(1) Bei der Tätigkeit des GolferCoaches handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit, so dass ein Erfolg des Teilnehmers nicht geschuldet ist. Auch wenn der GolferCoach nach bestem Wissen und Können für die Teilnehmer arbeitet wird kein Erfolgsversprechen oder eine Garantie für das Erreichen bestimmter Ziele des Teilnehmers abgegeben. In diesem Zusammenhang macht der GolferCoach darauf aufmerksam, dass sein Coaching ein vom Teilnehmer aktiver und selbstverantwortlicher zu gestaltender Prozess ist. Hier bei steht der GolferCoach dem Teilnehmer begleitend und als Unterstützung zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit muss jedoch vom Teilnehmer geleistet werden.
(2) Eine Haftung für die Software von Drittanbietern wird vom GolferCoach nicht übernommen.
(3) Eine Haftung des GolferCoaches aufgrund der fehlerhaften Einschätzung der körperlichen, geistigen und sonstigen gesundheitlichen Leistungsfähigkeit des Auftraggebers oder des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
§ 7 Abgrenzung zu Psychotherapie und ärztlicher Heilbehandlung
(1) Ein Coaching ist keine Therapie und ersetzt eine solche auch in keinem Fall. Der Teilnehmer trägt während des gesamten Coachingprozesses, sowohl während, als auch außerhalb der Coachingtermine, die volle Verantwortung für sich und sein Handeln. Die Teilnahme an einem Coaching durch den GolferCoach setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
(2) Mit Unterzeichnung des Coachingsvertrages und der Aufnahme des Coachings versichern Auftraggeber und Teilnehmer, dass die im Rahmen des Coachings zu bearbeitenden Themen keinen Krankheitswert für den Teilnehmer haben und dass im Rahmen des Coachings keinerlei ärztliche Diagnostik und keine Form der Heilbehandlung durch den GolferCoach vorgenommen werden soll.
§ 8 Verschwiegenheit
(1) Der GolferCoach verpflichtet sich, über alle im Rahmen des Coachings bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten absolutes Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Dies gilt während der Vertragslaufzeit und auch nach Beendigung des Vertrages .
(2) Für die Teilnehmer von Gruppencoachings gilt Abs. 1 in Bezug auf die übrigen Teilnehmer sinngemäß.
§ 9 Datenschutz
(1) Der GolferCoach verarbeitet personenbezogene Daten von Auftraggebern und Teilnehmern zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere werden die zum Zwecke des Vertragsschlusses angegebenen persönlichen Daten vom GolferCoach zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrags verwendet. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, die nicht am Buchungs-, Bestell-, Auslieferungs- und Zahlungsvorgang beteiligt sind.
(2) Der GolferCoach verpflichtet sich, die zum Zwecke der Coachingtätigkeit von den Auftraggebern und Teilnehmern überlassenen Unterlagen, insbesondere auch erhobene Fragebögen und andere von den Teilnehmern bearbeitete Unterlagen, sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.
(3) Der GolferCoach behält sich vor, eine Coachingsitzung aufzuzeichnen. In diesem Fall gelten die Bestimmungen des Abs. 2 sinngemäß.
(4) Weitere Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der erforderlichen personenbezogenen Daten finden sich in der Datenschutzerklärung (www.DerGolferCoach.de/datenschutzerklaerung).
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtstand ist Marburg/Lahn. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.